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Neue Vereinbarungen im Rahmen der Gesundheitsreform
Die Praxisgebühr soll künftig bei einem „planbaren Notfall“ nicht mehr fällig werden. Dieser ist dann gegeben, wenn ein Patient auf Anraten seines Arztes einen Notdienst in Anspruch nimmt.
Bei der Verordnung der Anti-Baby-Pille werden künftig Sechsmonats-Rezepte ausgestellt. Damit müssen Frauen nicht in jedem Quartal die Praxisgebühr bezahlen, wenn sie nur ein Folgerezept benötigen.
Patienten, die bei einem nichtärztlichen Psychotherapeuten die Praxisgebühr bezahlen, müssen diese bei einem normalen Arzt nicht erneut entrichten. Von dem Psychotherapeuten erhalten sie als Nachweis eine Quittung.
Überweisung schützt vor zweiter Gebühr
Patienten, die zuerst einen Facharzt, etwa einen fachärztlichen Internisten, und dann den Hausarzt konsultieren, müssen eine Überweisung vorlegen, wenn sie nicht ein zweites Mal die Praxisgebühr zahlen wollen.
Die Quittung reicht nicht aus. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Fachärzte sich geweigert haben, eine Überweisung auszustellen. Es ist vertraglich festgelegt worden, dass Fachärzte zu Kollegen aller Fachrichtungen überweisen dürfen.
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