GESCHÄFTSSTELLE

BDO e. V.
Bundesverband der
Organtransplantierten

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|  2: AKTUELLES  |  2.4: Gesundheitsreform 2004

Zuzahlungsmanager für Patienten mit einer chronischen Erkrankung
Ein Programm zum kostenlosen Download

 
Durch die am 1.1.2004 in Kraft tretende Gesundheitsreform müssen auch Patienten mit einer chronischen Erkrankung wieder eine Zuzahlung z.B. zu Medikamenten, Hilfsmitteln, physiotherapeutischen Anwendungen, Krankenhaustagegeld und Praxisgebühr in Höhe von einem Prozent des Familienbruttoeinkommens leisten. Erst wenn diese Summe erreicht ist, kann der Patient für den Rest des Jahres von der Zuzahlung bei der Krankenkasse befreit werden - dieser Antrag wird bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Mit dem Zuzahlungsmanager für Patienten mit einer chronischen Erkrankung wird diese aufwendige Berechnung vereinfacht.

 

Der Download des Programms kann unter www.mukoland.de kostenlos vorgenommen werden. Auf dieser Seite wird die Funktions- und Vorgehensweise erklärt. Nach Eingabe der Daten wird die Überschreitung der Zuzahlungsgrenze automatisch angezeigt, so dass Sie mit dem Ausdruck der Zahlungsliste und den Originalbelegen den Antrag auf Befreiung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

 

Das Programm wird ständig aktualisiert.

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