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Widerspruchsregelung
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gesetzliche Bestimmung eines Landes, wonach Gewebe und Organe entnommen werden können, es sei denn, der Spender hat gegen eine Organ-/ Gewebespende zu Lebzeiten Einspruch erhoben; in Belgien, Frankreich, Dänemark, Schweden, Österreich, Schweiz und Israel wird diese Regelung – mit Abweichungen von Land zu Land – praktiziert
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