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Politiker plädieren für Transplantationsbeauftragte
Quelle: http://www.gerechte-gesundheit.de
Berlin – Koalitions-Politiker wollen das Transplantationsgesetz ändern und haben dabei auch den Einsatz von Transplantationsbeauftragten im Blick. Die Ärzteschaft unterstützt das Vorhaben.
„Für Patienten ist es lebenswichtig, dass alle Möglichkeiten für Organspenden auch tatsächlich genutzt werden“, sagt Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Er begrüßt, dass der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, der Obmann der CDU/CSU im Gesundheitsausschuss, Dr. Rolf Koschorrek, zusammen mit der FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach, nach der Sommerpause im Bundestag eine Initiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes starten wollen. Sie befürworten unter anderem, dass alle Krankenhäuser mit mehr als 100 Betten und einer Intensivstation dazu verpflichtet werden, eine Stelle oder Arbeitszeit für einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten bereitzuhalten und diese Tätigkeiten mit Vergütungszuschlägen zu honorieren.
Mit der Gesetzesänderung wollen die Gesundheitspolitiker der schwarz-gelben Koalition eine bundeseinheitliche strukturelle Rahmenbedingung für die im Grundsatz bereits bestehende Verpflichtung der Krankenhäuser zur Meldung von potentiellen Organspenden schaffen. Mit der angestrebten Neuregelung soll die Zusammenarbeit der Kliniken mit den Transplantationszentren und der Koordinierungsstelle bundesweit vereinheitlicht werden. Die Gesundheitspolitiker sehen darin eine Verbesserung der organisatorischen Voraussetzungen. Ihr Ziel ist es, die Fortschritte und Innovationen der Transplantationsmedizin möglichst vielen Betroffenen zugänglich zu machen. Die Initiatoren sind überzeugt, dass die Neuregelungen für die Krankenhäuser einen Beitrag zur Steigerung der Organspenden leisten.
Das sieht auch BÄK-Präsident Hoppe so, der davon ausgeht, dass eine derartige Gesetzesänderung die Zahl der Organspenden in Deutschland „deutlich erhöhen“ wird. Wichtig sei dabei jedoch, dass die Transplantationsbeauftragten unmittelbar an die Krankenhausleitung angebunden würden. „Ohne Transplantationsbeauftragte besteht die Gefahr, dass die Chance auf ein gesundes Spenderorgan vertan wird, obwohl ein Organspendeausweis vorliegt oder Angehörige bereit wären, einer Spende zuzustimmen“, warnte Hoppe. Zwar seien Krankenhäuser schon jetzt gesetzlich verpflichtet, potenzielle Spender zu melden. In vielen Kliniken fehle es jedoch an Personal und an zeitlichen Kapazitäten.
Die Ärztekammer fordert seit langem einen flächendeckenden Einsatz von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern. Im Mai 2010 hatte die EU-Kommission in einem Aktionsplan dazu aufgerufen, europaweit solche Stellen zu etablieren. Länder wie Spanien haben damit gute Erfahrungen gesammelt. Dort werden jährlich 34 Organe pro eine Million Menschen gespendet. In Deutschland sind es hingegen nur 14,9.
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