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Verbandsdienst der B.A.G. Nr. 28/2010 vom 08.04.2010
Referat Gesundheitspolitik und Selbsthilfeförderung
Mehrbedarfe nach dem sog. Hartz IV Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem sogenannten Hartz IV-Urteil entschieden, dass die Arbeitsämter /ARGEn unter bestimmten Bedingungen die krankheitsbedingten dauerhaften Mehrbedarfe von chronisch kranken und behinderten Menschen über-nehmen müssen, welche nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. In dem Urteil sind beipielhaft Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion oder Haushaltshilfe bei Rollstuhlfahrern genannt; grundsätzlich kommt jedoch jede Art des Mehrbedarfs in Betracht, soweit er dauerhaft vorliegt und nicht durch die allgemeinen Regelsätze abgegolten ist.
Hinsichtlich der Grundsätze für die Erstattung verweisen wir auf die Geschäftsanweisung des BMAS an die entsprechenden Ämter:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/GA-SGB-II-NR-08-2010-2010-02-17.html
Die Deutsche Aids-Hilfe hat für die Geltendmachung der Leistung gegenüber dem Arbeitsamt ein Formular entwickelt, welches Sie unter folgendem Link finden:
http://blog.aidshilfe.de/?p=2669
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Siiri Ann Doka
Referatsleiterin
E-Mail: siiri.doka@bag-selbsthilfe.de
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