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Änderungen in der Pflegeversicherung
Die zum 31. Dezember 1999 auslaufende Übergangsregelung, nach der die Pflegekassen bei teilstationärer und vollstationärer Pflege im Rahmen der gedeckelten leistungsrechtlichen Höchstbeträge neben den Aufwendungen für die Grundpflege und die soziale Betreuung auch die im Pflegesatz enthaltenen Aufwendungen für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege übernehmen, wird um zwei Jahre verlängert.
Gleichzeitig wird die Regelung über die pauschalen Leistungsbeträge bei stationärer Pflege in Höhe von 2.000 DM in der Pflegestufe 1, 2.500 DM in der Pflegestufe 2, 2.800 DM in der Pflegestufe 3 und 3.300 DM in Härtefällen ebenfalls um zwei Jahre verlängert.
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