>> Änderung der Richtlinien zur Herz- und Herz-Lungen-Transplantation gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG
[15.04.2011]
Die Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Herz- und Herz-Lungen-Transplantation sind neu gefasst und vom Vorstand der Bundesärztekammer einstimmig
verabschiedet worden. Sie sollen am 23. April in Kraft treten. Die Änderungen betreffen vor allem herzkranke Kinder und Jugendliche, aber auch Patienten mit präformierten Antikörpern, für die man besonders schwer ein passendes Organ findet.