GESCHÄFTSSTELLE

BDO e. V.
Bundesverband der
Organtransplantierten

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|  4: ORGANTRANSPLANTATION  |  4.2: Recht  |  4.2.1: Transplantationsgesetz

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>> Änderung der Richtlinien zur Herz- und Herz-Lungen-Transplantation gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG     [15.04.2011]
Die Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Herz- und Herz-Lungen-Transplantation sind neu gefasst und vom Vorstand der Bundesärztekammer einstimmig
verabschiedet worden. Sie sollen am 23. April in Kraft treten. Die Änderungen betreffen vor allem herzkranke Kinder und Jugendliche, aber auch Patienten mit präformierten Antikörpern, für die man besonders schwer ein passendes Organ findet.

>> Richtlinien zur Organtransplantation gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG     [25.03.2011]
Die Richtlinien zur Organtransplantation gem. § 16 Abs. 1
S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG in der Fassung vom 23.01.2010 werden geändert...

>> Ausschuss lehnt Petition zur Widerspruchsregelung ab     [30.09.2010]
Der Petitionsausschuss weist in seinem Bericht 2010 die Petition zurück

>> Änderungen in den Richtlinien zur Organtransplantation gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2, 4 u. 5 TPG     [12.08.2010]
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat entsprechend der Vorschläge der Ständigen Kommission Organtransplantation der BÄK die Richtlinien für die Wartelisten neu gefasst.

>> Neubekanntmachung der Richtlinien zur Organtransplantation     [30.06.2010]
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat im Dezember 2009 die Neubekanntmachung der Richtlinien zur Aufnahme in die Warteliste und für die Organvermittlung beschlossen.

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