>> Hinzuverdienstgrenze für Frührentner auf 400 Euro angehoben
[31.03.2009]
Unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen haben in der Vergangenheit oft zu Verwirrung geführt, deshalb hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner unter 65 Jahren rückwirkend zum 1. Januar 2008 von 355 auf 400 Euro monatlich angehoben. Somit wurde die Grenze an die des Minijobs angeglichen.
>> Änderungen im Sozialrecht
[01.01.2001]
Am 01. Januar 2001 sind Änderungen in der Sozialgesetzgebung in Kraft getreten ...
>> Tipp: EU- bzw. BU-Rente
[20.12.2000]
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) rät den Antrag auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente möglichst noch im alten Jahr zu stellen.