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| 2: AKTUELLES | 2.4: Gesundheitsreform 2004 |
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>> Ausnahmeregelungen für nicht verschreibungspflichtige Medikamente
[30.06.2004]
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im März entschieden, welche der sogenannten OTC-Präparate seit dem 1. April bei schwerwiegender Erkrankung weiter auf Kassenrezept verschrieben werden können.
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>> Neue Heilmittel-Richtlinien problematisch
[30.06.2004]
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im März die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt kritisierten Heilmittelrichtlinien in überarbeiteter Fassung verabschiedet. Die Richtlinien werden nun erst zum 1. Juli 2004 in Kraft treten.
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>> Zuzahlungsmanager für Patienten mit einer chronischen Erkrankung
[30.06.2004]
Durch die am 1.1.2004 in Kraft tretende Gesundheitsreform müssen auch Patienten mit einer chronischen Erkrankung wieder eine Zuzahlung z.B. zu Medikamenten, Hilfsmitteln, physiotherapeutischen Anwendungen, Krankenhaustagegeld und Praxisgebühr in Höhe von einem Prozent des Familienbruttoeinkommens leisten. Erst wenn diese Summe erreicht ist, kann der Patient für den Rest des Jahres von der Zuzahlung bei der Krankenkasse befreit werden - dieser Antrag wird bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Mit dem Zuzahlungsmanager für Patienten mit einer chronischen Erkrankung wird diese aufwendige Berechnung vereinfacht.
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>> Arzneikosten - Fiskus muss außergewöhnliche Belastung mittragen
[31.03.2004]
Patienten, die ein in Deutschland nicht zugelassenes Medikament verschrieben bekommen haben, bleiben nicht ganz auf ihren Kosten sitzen
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>> Neue Vereinbarungen im Rahmen der Gesundheitsreform
[31.03.2004]
Die Praxisgebühr soll künftig bei einem „planbaren Notfall“ nicht mehr fällig werden. Dieser ist dann gegeben, wenn ein Patient auf Anraten seines Arztes einen Notdienst in Anspruch nimmt
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